Lke-1-Zoneneinstufung:
Die Zone Lke-1 ist ein aufgelockert bebautes Wohngebiet mit großen Gärten und gewachsenem Charakter, in dem vorrangig Wohngebäude zulässig sind, mit einer maximalen Gebäudehöhe von 6,0 m. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 800 m², die Mindestgrundstücksbreite 18,0 m. Die maximale überbaute Grundstücksfläche beträgt 30 %, der Mindestgrünflächenanteil 50 %.





