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Kaufinformationen

Frage 1: Wie lange dauert es, nach der Unterzeichnung des Vertrages, bis die Immobilie offiziell auf meinen Namen registriert ist?
 
Antwort 1: Normalerweise dauert der Vorgang 10-12 Wochen. Der Prozess beim Verwaltungsbüro benötigt 30 Werktage, der Prozess beim Grundstückskatasteramt ebenfalls 30 Werktage. Außerdem braucht es Zeit, um die Dokumente von einer Behörde zur anderen zu befördern. Bitte seien Sie sich bewusst, dass diese Vorgänge manchmal ein wenig länger als oben beschrieben dauern können (Nationalfeiertage, große Mengen an Arbeit für die Behörden, etc.)
 
 
Frage 2: Wie kann ich sicherstellen, dass die erworbene Immobilie auf meinen Namen registriert worden ist?
 
Antwort 2: Das Grundstückskatasteramt wird eine Mitteilung an Ihre Adresse über die Registrierung Ihres Eigentumes am Ende des Vorgangs schicken. Wenn Sie diese nicht erhalten sollten, können Sie jederzeit in die Dokumente des Grundstückkatasteramtes einsehen.
 
 
Frage 3: Gibt es auch Verträge auf Englisch?
 
Antwort 3: Die Verträge, die unser Anwalt vorbereitet, sind immer auf Ungarisch und auf Englisch.
 
 
Frage 4: Wie kann ich sicher sein, dass der ungarische und der englische Text dieselben sind?
 
Antwort 4: Unser Anwalt garantiert  Ihnen einen offiziellen und korrekten Vorgang. Seine Unterschrift auf dem Vertrag ist der Beweis, dass er dafür die Verantwortung übernimmt. Wenn der englische Text also unterschrieben und mit dem Stempel des Anwalts besiegelt ist, können Sie sicher sein, dass die zwei Texte dieselben sind. Akzeptieren Sie keinen Vertrag ohne den Stempel und die Unterschrift des Anwalts.
 
 
Frage 5: Muss ich zu irgendeinem Zeitpunkt während des legalen Vorganges persönlich erscheinen?
 
Antwort 5: Sie müssen nur bei der Unterschreibung des endgültigen Vertrages anwesend sein. Nach ungarischem Gesetz muss der Kaufvertrag persönlich und gleichzeitig von Käufer und Verkäufer vor einem Anwalt stattfinden. Als Alternative können Sie jemand anderen dazu bevollmächtigen, in Ihrem Auftrag zu handeln, in diesem Fall muss jedoch die von Ihnen unterschriebene Bevollmächtigung vorhanden sein.
 
 
Frage 6: Kann das Eigentumsrecht einer Immobilie auch von mehr als einer Person erworben werden?
 
Antwort 6: Wenn Sie eine Immobilie zusammen mit jemand anderem kaufen wollen, können sie das Eigentumsrecht ohne Probleme teilen. Alle Personen, die eine bestimmte Menge des Eigentumsrechtes besitzen, sind in den Dokumenten aufgeführt.
 
 
Frage 7: Darf ich in Ungarn mehr als eine Immobilie besitzen?
 
Antwort 7: Es gibt keine Beschränkungen darauf, wie viele Immobilien Sie besitzen dürfen. Also können Sie so viele Immobilien besitzen, wie Sie wollen.
 
 
Frage 8: Muss ich eine Steuer zahlen, nachdem ich meine Immobilie in Ungarn verkauft habe?
 
Antwort 8: Grundsätzlich müssen Sie als private Person eine 16%ige Einkommenssteuer zahlen, die von Ihrem Gewinn abgezogen wird.
 
 
Frage 9: Gibt es in Ungarn eine Immobiliensteuer?
 
Antwort 9: Es gibt zwei Arten von Steuer, welche Sie nach dem Kauf einer Immobilie bezahlen müssen. Eine ist die Grunderwerbssteuer (Stempelsteuer), die 3-9 Monate nach Registrierung ihrer Eigentümerschaft bezahlt werden muss. Die Basis dieser Steuer ist immer der Marktwert des Grundstücks, meistens der Verkaufswert. Die andere Steuer ist die Gemeindesteuer, welche in jeder Stadt anders ist.
 
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